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J  u  r  i  s  t  i  s  c  h  e     G  e  s  e  l  l  s  c  h  a  f  t


  
Mitgliedschaft
M  i  t  t  e  l  f  r  a  n  k  e  n     z  u     N  ü  r  n  b  e  r  g    e  .  V  .
Nach § 3 der Satzung kann Mitglied in unserer Gesellschaft werden,
wer die Erste Juristische Staatsprüfung bestanden oder einen juristischen akademischen Grad erworben hat, weiterhin
juristische Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wenn sie nach ihrer Tätigkeit und ihren Aufgaben an der Förderung der Rechts- wissenschaft interessiert sind, sowie schließlich
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 01.01.2011 35,00 Euro.

Sie sind herzlich eingeladen, sich unserem Verein als Mitglied anzuschließen. Ihren Aufnahmeantrag können Sie schriftlich auf unserem Flyer stellen, den Sie hier als PDF Dokument herunterladen können.
jedermann, der an der Rechswissenschaft interssiert ist, wenn dies der Förderung unseres Vereinszwecks dient.